Möchte der Mieter das Mietobjekt zurückgeben, ohne die vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten, spricht das Gesetz von einer vorzeitigen Rückgabe der Sache (Art. 264 OR).
In der Umgangssprache wird von der ausserterminlichen Kündigung gesprochen.
1. Formvorschrift
Von Gesetzes wegen bestehen bezüglich der vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes keine Formvorschriften. Die Mieterin muss dem Vermieter resp. der Verwaltung aber eindeutig und klar mitteilen, dass sie das Mietobjekt vorzeitig zurückgeben will. Auch muss klar sein, auf welchen Termin die vorzeitige Rückgabe erfolgt. Die schriftliche (eingeschriebene) Mitteilung ist üblich und verhindert Streitigkeiten.
2. Familienwohnung (Art. 266m OR)
Unter Familienwohnung ist die Wohnung, in der ein Ehepaar (oder registrierte Partner) mit oder ohne Kinder wohnt, zu verstehen. Im Fall einer Familienwohnung müssen beide Ehegatten die vorzeitige Rückgabe mitteilen, auch wenn sie den Mietvertrag nicht gemeinsam unterschrieben haben. Ein Ehegatte kann die Familienwohnung also nur kündigen, wenn der andere einverstanden ist. Wird die Zustimmung des einen Ehegatten nach der Kündigung abgeschickt, so wird sie erst wirksam, wenn sie bei der Vermieterin eingetroffen ist.
3. Voraussetzungen für die Befreiung des Mieters
Der Mieter wird von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren (vergleichbaren) neuen Mieter vorschlägt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu übernehmen. Der Vermieter hat für die Prüfung der Anmeldeunterlagen bis zu 30 Tagen Zeit. Zusammen mit der Bestätigung über die vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes erhalten Sie von uns Anmeldeformulare für Mietinteressenten. Üblicherweise wird die Wohnung bei ausserordentlichen Kündigungen durch die Mieterschaft inseriert, bei ordentlichen Kündigungen durch die Verwaltung.
4. Keine Befreiung des Mieters
Zieht sich die vorgeschlagene Ersatzmieterin zurück oder kommt es nicht zu einer Unterzeichnung des Mietvertrages durch Gründe, die bei der Ersatzmieterin liegen, bleibt die Mieterin bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin haftbar.